Gewalt gegen Kinder fällt nicht unter den Begriff der häuslichen Gewalt. Kinder sind jedoch häufig direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt gegen die Mutter mitbetroffen, weshalb häusliche Gewalt offiziell als mögliche Kindeswohlgefährdung gilt. Kinder sollten daher eigenständige Unterstützung erhalten.
Beispiele für Handlungen häuslicher Gewalt können z.B. sein:
Wenn Sie akut bedroht sind, rufen Sie den Polizeinotruf (110) an. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse und betonen Sie, dass sie sofort Hilfe brauchen. Teilen Sie der Polizei mit, ob Sie verletzt sind, ob Kinder oder sonstige Personen in der Wohnung sind, ob der Täter noch anwesend ist, ob er Waffen besitzt. Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit, zum Beispiel bei Nachbarn, in Geschäften oder in der eigenen Wohnung.
Bei häuslicher Gewalt kann wie bei allen anderen Straftaten Strafanzeige erstattet werden, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet wird. Bei akuter Gewalt innerhalb der häuslichen Gemeinschaft kann die Polizei, sobald sie hinzu gerufen wird, den Täter vorrübergehend aus der Wohnung verweisen und ihm verbieten, diese innerhalb der nächsten Tage wieder zu betreten. Um einen weiteren längerfristigen Schutz für die Betroffenen zu erlangen, kann ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden.
Sie können rund um die Uhr, auch mit Ihren Kindern, in einem Frauenhaus Schutz suchen. Die Telefonnummer des Frauenhauses in Pinneberg ist 04101 - 204967. Die Nummer für Gewalt gegen Frauen ist die 08000 116016.
Professionelle Fachberatungsstellen wie wir unterstützen Sie und helfen bei der Neuorientierung.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des BFF
Frauenberatung Pinneberg
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