Was ist häusliche Gewalt?

Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Ehe- oder Lebenspartner wird als häusliche Gewalt bezeichnet. Häufig ist sie kein einmaliges Ereignis sondern tritt in einer Beziehung oder Ex-Partnerschaft wiederholt auf und steigert sich im Laufe der Zeit immer mehr. Frauen aus allen sozialen Schichten, mit unterschiedlichem Einkommen und Bildungsstand oder Herkunft können betroffen sein. Ein Viertel der in Deutschland lebenden Frauen geben an, mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Dabei muss der konkrete Tatort nicht immer die eigene Wohnung sein. Auch wenn ein Partner seine (Ex-)Frau auf der Straße bedroht, oder wenn er ihr gegenüber in einer anderen Wohnung beziehungsweise Unterkunft gewalttätig wird, nennt man dies häusliche Gewalt.

 

Gewalt gegen Kinder fällt nicht unter den Begriff der häuslichen Gewalt. Kinder sind jedoch häufig direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt gegen die Mutter mitbetroffen, weshalb häusliche Gewalt offiziell als mögliche Kindeswohlgefährdung gilt. Kinder sollten daher eigenständige Unterstützung erhalten.


Beispiele für Handlungen häuslicher Gewalt können z.B. sein:

  • Beschimpfungen, Demütigungen und Erniedrigungen der Frau
  • Drohungen, z.B. Kinder oder Haustiere zu verletzen
  • Soziale Isolierung, z.B. Kontakt zu Familie oder Freunden unterbinden
  • Schlagen, Treten, Würgen der Frau
  • Verbrennungen, Verätzungen, Quetschungen etc. zufügen
  • Mit Gegenständen werfen
  • Erzwingen sexueller Handlungen
  • Ständige Kontrolle, z.B. Handy, Finanzen kontrollieren
  • Und vieles mehr

 

Was können Sie tun?

Wenn Sie akut bedroht sind, rufen Sie den Polizeinotruf (110) an. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse und betonen Sie, dass sie sofort Hilfe brauchen. Teilen Sie der Polizei mit, ob Sie verletzt sind, ob Kinder oder sonstige Personen in der Wohnung sind, ob der Täter noch anwesend ist, ob er Waffen besitzt. Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit, zum Beispiel bei Nachbarn, in Geschäften oder in der eigenen Wohnung.

 

Bei häuslicher Gewalt kann wie bei allen anderen Straftaten Strafanzeige erstattet werden, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet wird. Bei akuter Gewalt innerhalb der häuslichen Gemeinschaft kann die Polizei, sobald sie hinzu gerufen wird, den Täter vorrübergehend aus der Wohnung verweisen und ihm verbieten, diese innerhalb der nächsten Tage wieder zu betreten. Um einen weiteren längerfristigen Schutz für die Betroffenen zu erlangen, kann ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden.

 

Sie können rund um die Uhr, auch mit Ihren Kindern, in einem Frauenhaus Schutz suchen. Die Telefonnummer des Frauenhauses in Pinneberg ist 04101 - 204967. Die Nummer für Gewalt gegen Frauen ist die 08000 116016.

 

Professionelle Fachberatungsstellen wie wir unterstützen Sie und helfen bei der Neuorientierung.

 

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des BFF